Testamentsspende

Was passiert mit meinem Haustier nach meinem Ableben? Kann ich meinem Tier etwas vererben? Können Tiere überhaupt erben? Viele Tierbesitzer machen sich Gedanken darüber, was aus ihren vierbeinigen oder geflügelten Hausgenossen wird, wenn sie sich selbst einmal nicht mehr um sie kümmern können. Andere erwägen, mit ihrem Vermögen gesellschaftliche Anliegen zu unterstützen, die ihnen wichtig sind.

Zwar haben Tiere in Deutschland kein Erbrecht. Doch die zukünftige Unterbringung und Versorgung des geliebten Haustieres kann testamentarisch gesichert werden. So können mit der Auflage, die bestmögliche Versorgung des Tieres sicherzustellen, sowohl natürliche Personen als auch der Tierschutzverein Erding e.V. können als Erben eingesetzt werden. 
Der Vorteil der Gemeinnützigkeit: Wir als Tierschutzverein sind von der Erbschaftssteuer befreit. Wer etwa dem Tierschutzverein Erding e.V. etwas vererbt, dessen Hilfe kommt ungeschmälert bei uns an.

Falls Sie auch nach Ihrem Tod den Tieren helfen möchten, bestehen hier für Sie folgende Möglichkeiten:

Das handschriftliche Testament

Die einfachste Form ist das eigenhändige, handschriftliche Testament. Dieses muss von Ihnen komplett handschriftlich verfasst sein, Datum, Adresse und Ihren vollen Zu- und Nachnamen tragen. 
Keinesfalls dürfen Sie es mit dem Computer oder der Schreibmaschineschreibenund dann eigenhändig unterzeichnen. Ein solches Testament wäre ungültig.
Es ist auch nicht zulässig, das Testament von jemandem anderen schreiben zu lassen, z.B. weil dieser eine schönere oder lesbarere Handschrift hat, und dann nur zu unterschreiben. 
Mit der Auflage, das handschriftliche Testament selber zu verfassen, will der Gesetzgeber Missbrauch verhindern.

Ein solches Testament könnte folgendermaßen formuliert sein

Das notarielle Testament

Neben dem handschriftlichen Testament gibt es die Möglichkeit, sein Testament von einem Notar anfertigen zu lassen. Wer sich für diese Variante entscheidet, ist immer auf der sicheren Seite. Der Notar ist verpfl­ichtet, sich von der Testierfähigkeit des Testamentsgebers zu überzeugen, er wird bei der Formulierung des Gewollten behilfl­ich sein, damit die Auslegung klar ist. Er wird auch über die Tragweite bestimmter Bestimmungen informieren und nicht zuletzt sicherstellen, dass das Testament formell richtig ist. Und es gibt noch einen entscheidenden Vorteil: Bei einem notariellen Testament müssen die Erben für viele denkbare Vorgänge keinen kostenp­flichtigen Erbschein beantragen, die Umsetzung des „letzten Willens“ erfolgt in der Regel schneller und reibungsloser. Natürlich wird der Notar diese Leistung nicht kostenlos erbringen. Sein Honorar richtet sich nach dem Nachlasswert.

Egal wie Sie sich entscheiden sollten, sprechen Sie mit einem Notar Ihres Vertrauens über die richtige Vorgehensweise.

Achtung: Die hier genannten Beispiele ersetzen keine ausführliche und fachliche Beratung.

Quellenangabe:
Deutscher Tierschutzbund
Bundesverband Tierschutz e.V.

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