Kontakt
Vereins- und Tierheimanschrift
Tierschutzverein Landkreis Erding e.V.
Am Jagdhaus 3,
85461 Bockhorn
Telefon: 08122/95 97 500
E-Mail Tierschutzverein: kontakt@tierschutzverein-erding.de
E-Mail Tierheim: kontakt@tierheim-erding.de
Sie haben ein Tier gefunden oder hatten einen Unfall? Das ist zu tun!
Unser Tierheim ist mit unseren Tierpflegern täglich von 8 Uhr bis 17 Uhr besetzt. Hier können Sie ein aufgefundenes, verletztes oder totes Haustier (Hund, Katze, Kaninchen etc.) jederzeit melden: 08122/9597500.
Wir besprechen dann das weitere Vorgehen und/oder Sie werden ggf. an eine andere Stelle weitergeleitet.
Außerhalb der oben genannten Öffnungszeiten verständigen Sie bitte die zuständige Polizeiinspektion:
Polizei Erding: 08122/9680
Polizei Dorfen: 08081/93050
Polizeinotruf (falls Sie nicht wissen, wer zuständig ist): 110
Die Polizeiinspektionen haben unsere entsprechenden Kontakte und die Ausstattung, um bei der Sicherung der Tiere zu helfen.
Sollte es sich um ein kleines Wildtier handeln (Igel, Vögel, Eichhörnchen, Marder etc.) wenden Sie sich bitte direkt an unsere Wildtierstation von Michaela Maier: 0171/9888010.
Selbstverständlich stehen Ihnen auch hier die oben genannten Nummern der Polizei zur Verfügung.
Bei verletzten Tieren, egal welcher Art versuchen Sie bitte bei o.g. Telefonnummern jemanden zu erreichen. Sollte das nicht möglich sein, bringen Sie ein verletztes Tier bitte umgehend zum nächsten Tierarzt oder Tierklinik. Bitte merken Sie sich den genauen Fundort/Unfallort. Das ist wichtig für unsere weitere Vorgehensweise. Hierzu können Sie uns auch gerne eine Email an kontakt@tierschutzverein-erding.de senden, um uns vorab zu informieren. Die Tierärzte oder -kliniken nehmen in der Regel umgehend Kontakt auf zu uns.
Sollten Sie ein jagdbares Wildtier, wie Reh, Hirsch, Fuchs, Wildschwein etc. finden, oder selbst angefahren haben, verständigen Sie bitte umgehend oben genannte Polizeiinspektionen oder den Notruf. Von dort wird dann der zuständige Jagdpächter verständigt, dem hier die Fürsorge obliegt.
Sollte ein Wildunfall, an dem man selbst beteiligt war, zu spät gemeldet werden und Sie wollen nachträglich einen Schaden an ihrem Fahrzeug geltend machen, wird Anzeige nach dem Bayerischen Jagdgesetz seitens der Polizei erstattet.
Bitte fahren Sie nicht einfach weiter, sondern melden Sie den Unfall, damit man sich um das verletzte Tier kümmern kann, egal, ob Haustier oder Wildtier, um unnötiges Leiden zu vermeiden und ggf. auch die Besitzer informieren kann.
Bitte achten Sie, gerade bei Dunkelheit, auf ausreichende Absicherung von sich und/oder der Auffinde-/Unfallstelle.